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CHARTA DES ZUSAMMENLEBENS

Jede(r) WIST-BewohnerIn ist Teil einer Solidargemeinschaft und hat seinen/ihren Beitrag dazu zu leisten. Das heißt:

  1. a.) Für alle BewohnerInnen gelten dieselben Rechte, aber auch Pflichten, unabhängig von Herkunft, Religion oder Geschlecht. Jede(r) BewohnerIn hat sich ernsthaft zu bemühen, dass ein gutes Zusammenleben in den Wohngemeinschaften und im Studierendenwohnhaus gelingen kann.
  1. Dies bedeutet vor allem,
  2. - dass er/sie sich so gut wie möglich in die Gemeinschaft integriert, sich in der Wohnung am Putzplan unabhängig von Geschlecht und Herkunft, beteiligt und einen aktiven Beitrag dazu leistet, dass nicht nebeneinander, sondern miteinander gelebt wird.
  3. - dass vor allem in den Doppelzimmern dem/der MitbewohnerIn Respekt und Rücksichtnahme entgegengebracht wird.
  4. - dass in den Gemeinschaftsräumen wie Küche oder Vorhaus aus Gründen des gegenseitigen Verständnisses und Respektes ausschließlich Deutsch oder Englisch gesprochen wird.
  5. - dass Probleme in den Wohnungen zuerst direkt mit den Betroffenen ausgesprochen werden und gemeinsam nach Lösungen gesucht wird, bevor die Verwaltung eingeschaltet wird.
  1. - dass persönliche Angriffe und Beleidigungen zu unterlassen sind.
  1. - dass sämtliche in Österreich geltende Hygienestandards eingehalten werden.
  1. - dass aus Rücksicht den nachfolgenden Generationen gegenüber das Inventar der WIST, äußerst schonend und pfleglich behandelt und beim Strom und Heizen bewusst gespart wird, um die Ressourcen zu schonen und Kosten zu minimieren.
  1. - dass der Heimausschuss, der als wesentliches Bindeglied zwischen Verwaltung und HeimbewohnerInnen gilt, nach Maßgabe der Möglichkeiten unterstützt wird und sich jede(r) HeimbewohnerIn über die Referate des Heimausschusses informiert und somit aktiv am Heimleben teilnehmen kann.

  1. b.) Die BewohnerInnen haben sich gegenüber dem Verwaltungspersonal und der Haustechnik stets respektvoll und korrekt zu verhalten.
  2. Dies bedeutet vor allem,
  3. - dass als VertragspartnerIn, der/die volljährige BewohnerIn gilt. Daher wird in erster Linie mit dem volljährigen BewohnerIn und nicht mit deren Eltern oder Bezugspersonen kommuniziert.
  1. - dass Diskurse stets sachlich und frei von jeglichen verbalen Angriffen und höflich geführt werden.
  1. - dass von der Verwaltung vorgegebene Termine stets eingehalten werden, außer es besteht ein triftiger Entschuldigungsgrund.
  1. - dass die Regeln, die das Heimstatut vorgibt, ausnahmslos von allen eingehalten werden.

    Vom Verwaltungspersonal und der Haustechnik der WIST werden alle BewohnerInnen gleich behandelt, unabhängig von Geschlecht, Religion oder Herkunft.
Vom Verwaltungspersonal und der Haustechnik der WIST werden alle Bewohner gleich behandelt, unabhängig von Geschlecht, Religion und Herkunft.